Lebensmittel können nur an Bedürftige mit einem Berechtigungsschein ausgegeben werden. Der Berechtigungsschein wird nur von der Bürgerinsel, Prießnitzstraße 1 in Burghausen, ausgestellt. Die Öffnungszeiten sind:
Mo. 09:00 - 13:00 Uhr
Di. 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 09:00 - 13:00 Uhr
Do. 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Die Bedürftigkeit ist im Regelfall nachzuweisen über
- Leistungsbescheid für ALG II (Hartz IV)
- Leistungsbescheid für Grundsicherung
- Wohngeldbescheid
Bei besonderen Fällen von Bedürftigkeit sind vorzulegen:
- Personalausweis und gegebenenfalls:
- Lohn-/Gehaltsnachweis
- Nachweis über Arbeitslosengeld
- Rentenbescheid
- Nachweis über Unterhalt
- Mietvertrag
- Behindertenausweis
Die Berechtigungsscheine gelten in der Regel ein halbes Jahr, für Bezieher von Grundsicherung ein Jahr.